Da die internationale Gemeinschaft bereits während des Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien vermutete, dass Menschenrechte in großem Umfang verletzt wurden, wurde noch während des Krieges (1991-1995) das Tribunal in Den Haag gegründet.
Das Tribunal hat das Recht, Menschen zu verfolgen, die verdächtigt werden, das internationale humanitäre Recht zu verletzen, wenn diese Verletzung auf dem Grundgebiet des ehemaligen Jugoslawiens vom 1. Januar 1991 begangen wurde. Unter dieses Recht fallen die Bestimmungen, die in Bezug auf Kriege, bewaffnete Konflikte und ähnliches verfasst wurden, aber auch frühere Urteile nationaler und internationaler Richter in internationalen Konflikten.
Da das Tribunal ein internationaler Gerichtshof ist, werden die Rechtssysteme von verschiedenen Ländern kombiniert. Er besteht aus drei Kammern und einer Kammer für Berufungsfälle. Die Verkehrssprachen in den Gerichtssälen sind englisch und französisch, bei Bedarf mit dem Einsatz von Übersetzern. Die Zeugen und Angeklagten dürfen in ihrer eigenen Sprache sprechen, und alle Unterlagen sind in bosnischer, serbischer und kroatischer Sprache erhältlich.
Seiner Satzung zufolge darf das Tribunal in vier Punkten anklagen:
- bei Verbrechen gegen die Menschheit
- bei Verletzungen des Genfer Vertrags
- bei Genozid
- bei Kriegsverbrechen.
Das Tribunal richtet sich auf drei Dinge: die Beendigung von Kriegsverbrechen, die Bestrafung von Kriegsverbrechern und die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Es wurde beschlossen, dass die höchste Strafe, die das Tribunal aussprechen darf, lebenslang ist. Die Richter wählen anschließend ein Land, in dem der Verurteilte seine Strafe absitzen muss. Das Land wird aus einer Liste mit Ländern gewählt, die sich dazu bereit erklärt haben. Wenn kein Land zur Verfügung steht, wird die Strafe in den Niederlanden abgesessen.