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Miniauto Canta

individuell angepasst
Parkplatzschild
 

 

Parken in den Niederlanden

Für Fahrzeuge mit Behindertenausweis gelten in den Niederlanden beinah keine Sonderregeln! Folgen Sie immer den allgemeinen Richtlinien. Auf kostenpflichtigen Parkplätzen sind Sie in den Niederlanden ebenfalls verpflichtet, einen Parkschein zu lösen und sich an die Zeitbegrenzung zu halten! 

Hier können Sie sich zusätzlich zu Ihrem Ausweis einen Hinweis in niederländischer Sprache ausdrucken, den Sie dann ebenfalls in Ihr Auto legen können. Dieser ersetzt Ihren Ausweis allerdings nicht! 

 

Allgemeine Park- Vorschriften 

An Straßen und auf Parkplätzen sind Behindertenparkplätze deutlich gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Plätzen, die mit einem Namen oder einer Autonummer versehen sind. Auch dürfen Sie nicht auf Plätzen parken, die mit einem Schild 'P vergunninghouders' gekennzeichnet sind, hierbei handelt es sich um Privatparkplätze.  

Sehen Sie hier eine Liste der niederländischen Parkplatz -Verkehrsschilder (pdf nur in nl) 

 

Parken am Straßenrand

In Parkverbotszonen dürfen Sie Ihr Fahrzeug maximal 3 Stunden stehen lassen, und dies nur, wenn Sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindern. 

 

Bei Gratis-Parkmöglichkeiten, die an einbestimmtes Zeitlimit gebunden sind (blaue Zonen), können Sie, mit dem entsprechenden Ausweis, unbegrenzt Ihr Fahrzeug stehen lassen. 

In Fußgängerzonen dürfen Sie nicht mit dem PKW fahren oder parken. 

 

Hier finden Sie eine Liste mit wichtigen Begriffen im Strassenverkehr in der Übersetzung Niederländisch - Deutsch. 

 

(Alle Angaben sind aus dem Internet und das NBTC übernimmt keine Haftung.)