HatenboerLocaboatNauparFahrgebieteTraditionelles SegelnSurfen & Co
Wassersport
Die Niederlande bieten mit Seen und Flüssen, Nordseeküste und Kanälen viele Möglichkeiten für einen Urlaub an, auf und unter dem Wasser.
 
Holland-Broschüren

Bestellen Sie jetzt kostenlos IHR Holland-Infopaket!
Holland-News

Immer bestens informiert. Jetzt kostenlos den Holland-Newsletter bestellen!
Surfen und Wasserski
Windsurfer auf dem Meer
 

Allein mit Brett und Segel in der Brandung - Surfer haben in den Niederlanden die Qual der Wahl. Von den zeeländischen Binnenseen bis zu den "Rand"-Seen zwischen den Provinzen Flevoland und Gelderland, von den  "Loosdrechtse Plassen" bis zu den Maas-Seen in Limburg reicht das Angebot. Fast alle Surfgewässer sind mit dem Auto zu erreichen, sodass die Ausrüstung nicht weit geschleppt werden muss. Und in allen Wassersportgebieten gibt es Schulen für Anfänger. Wer sich in die Brandung der Nordsee wagen möchte, sollte schon über Erfahrung verfügen - das Meer ist mit den Binnenseen nicht zu vergleichen. 

 

Wasserski

Auch für Wasserskiläufer finden sich viele Gelegenheiten, allerdings gelten auch hierfür bestimmte Regelungen. In den Niederlanden ist Wasserski nur auf den dafür freigegebenen Gewässern und auf festgelegten Strecken erlaubt. Die zuständigen Behörden weisen Wasserstraßen oder Teile von Wasserstraßen aus, auf denen tagsüber kein Verbot besteht. Diese freigegebenen Strecken sind mit einer blauen Tafel mit einem weißen stilisierten Wasserskiläufer oder durch gelbe Bojen gekennzeichnet. 
Das schleppende Boot ist mit einem Bootsführer und einer weiteren, mindestens 15 Jahre alten Person zu besetzen, die den Wasserskifahrer und die Fahrstrecke beobachten muss. 

 

Wassermotorräder/Wasserjets/Jetski

Wassermotorräder gelten laut gesetzlicher Definition als "schnelle Motorboote". Also dürfen sie nur dort schnell fahren, wo die Behörden schnellen Motorbooten erlauben, schneller als 20 km/h zu fahren. Wasserstraßen oder Teile von Wasserstraßen können durch die Behörden für Wassermotorräder freigegeben oder verboten werden. Die Strecken sind dann durch die Tafelzeichen "E.22", "A.19" oder durch gelbe Bojen markiert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Gemeindebehörden, Wassersportvereinen vor Ort und bei Dienststellen der Wasserschutzpolizei.