Angeln |
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Es gelten folgende Bestimmungen: Auf den Binnengewässern ist für das Angeln ein Fischereischein ('sportvisakte') und die schriftliche Erlaubnis ('vergunning') des Inhabers der Fischereirechte erforderlich. Der Fischereischein gilt für das Angelgerät, das Sie benutzen und der Erlaubnisschein für das Gewässer, in dem Sie angeln. Der Fischereischein ist bei den Postämtern, Angelsport-Fachgeschäften und den VVV-Büros erhältlich.
Ferner besteht die Möglichkeit diese Genehmigung via Internet (siehe unten) auf der deutschen Version gegen Gebühr zu bestellen. Er beinhaltet die Genehmigung, dass Angeln mit höchstens zwei Angeln oder einer Aalschnur erlaubt ist (Gebühr ca. 9,50 Euro). Erlaubnisscheine erhält man meistens vor Ort. Sie haben die Gültigkeitsdauer von 1 Tag/ 1 Woche oder 1 Jahr.
Ausnahme: ° Keinen Sportangelschein brauchen Personen unter 15 Jahren mit einer Angelrute, wenn als Köder Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide, Saat, Würmer, Insekten, Insektenlarven oder Nachahmungen von Insekten, die nicht größer als 2,5 cm sind, benutzt wird. ° Keine Erlaubnis braucht man, wenn man mit einer Angelrute mit den oben erwähnten Ködern in den durch Berufsschifffahrt befahrenen Gewässern und Häfen fischt. Ausgenommen, z.B. der Lauwersmeer (Wattenmeergebiet), dem Grevelingenmeer und dem Veerse Meer (Deltagebied) ° In den Küstengewässern, z.B. Wattenmeer, Dollard, Nieuwe Waterweg, Oosterschelde und Westerschelde, ist Angeln mit höchstens zwei Angeln ohne Erlaubnis und Fischereischein möglich. ° Auf der Nordsee werden keine Papiere verlangt.
Achtung! Vom 1. April bis zum 1. Juni darf mit folgenden Ködern nicht gefischt werden: Würmer, Fischteile, Schlachtprodukte, alle Kunstköder (ausgenommen Kunstfliegen kleiner als 2,5 cm) und tote Fische.
Seit dem 1. Januar 1997 dürfen lebende Fische nicht mehr als Köder benutzt werden.
Meeresangeln
Die Regeln für Meeresangeln sind einfacher als die fürs Angeln in Binnengewässern. Sportangler sollten wissen, was das Fischereigesetz unter den Begriffen 'Kustwateren'* (Küstengewässer), 'Zeegebied'*² (Nordseegebiet) und 'Visserijzone'*³ (Fischereizone) versteht. In den verschiedenen Gebieten gelten unterschiedliche Regeln.
In den Küstengewässern, im Nordseegebiet und in der Fischereizone benötigen Sie für das Angeln mit Angeln keinen Fischereischein. In den Küstengewässern und im Nordseegebiet gilt jedoch eine Einschränkung von maximal zwei Angeln. Zum Fischen mit zwei Angeln benötigt man in diesen Gewässern keinen Angelschein, es sei denn, der Staat besitzt die Fischereirechte in dem entsprechenden Gewässer.
*Kustwateren (Küstengewässer) Zu den Küstengewässern gehört das Wattenmeer (de Waddenzee) ein Teil des 'Nieuwe Waterweg', das Europoortgebiet, die Oosterschelde und die Westerschelde. Das Meer entlang der süd- und nordholländischen Küste ist gemäß dem Fischereigesetz kein Küstengewässer.
*²Zeegebied (Nordseegebiet) Mit dieser Bezeichnung werden nur einige Gewässer gemeint, diese sind: die Häfen von IJmuiden mit Zugangskanälen, der 'uitwateringskanaal' in Katwijk, die Häfen von Scheveningen, das ' zeegat van Goeree' (Mündung Haringvliet), und das 'Brouwerhavensche Gat' (Mündung Grevelingen).
*³Visserijzone (Fischereizone) Mit Fischereizone ist der sehr breite Streifen der Nordsee entlang der niederländischen Küste gemeint, die an das Nordseegebiet und die Küstengewässer anschließt, eigentlich das Gebiet, welches man gemeinhin als Nordseeküste versteht.
Weitere Auskünfte erteilen die Nederlandse Vereiniging van Sportvissersfederaties (NVVS, Tel.: 0031-33-463 49 24, Fax: 0031-33-461 19 28) und auch bei Angelsport-Fachgeschäften und örtlichen Anglervereinen. Internet: (auch in deutscher Sprache) | ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||